Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen

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Dennys Bornhöft zu TOP 55 „Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen“

„Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems, welcher die dauerhafte stationäre Unterbringung so lange wie möglich nach hinten schieben soll. Ziel ist es, dass man nach dem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege wieder in sein vorheriges Umfeld zurückkehren kann. Weit über die Hälfte der Pflegebedürftigen werden in ihrem Zuhause betreut – von ambulanten Pflegediensten, zumeist aber von der eigenen Familie.

Ohne die vielen pflegenden Angehörigen wäre dieses Gesundheitssystem, diese Pflege, wie sie jetzt existiert, nicht zu machen. Schließlich erledigen die Angehörigen jeden Tag einen außerordentlichen Dienst und erfahren dabei sogar oft eigene finanzielle Einbußen und mentale Belastungen. Bereits heute schon ist der Fachkräftemangel deutlich ausgeprägt, ohne das Zutun der Familien wären wir mit der Daseinsvorsorge aufgeschmissen. Daher kann man denjenigen, die sich um die Eltern und Großeltern kümmern, gar nicht genug danken. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind Instrumente, die das Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange absichern sollen. Kurzzeitpflegeplätze sind überwiegend rar und häufig nur vereinzelt in den stationären Altenpflegeeinrichtungen integriert, welche dann oft zu einer dauerhaften Unterbringung führen.

Eine solitäre Kurzzeitpflegeinrichtung hat sich bisher in Schleswig-Holstein noch nicht wirklich etabliert, auch wenn es der Bedarf in den Ballungsgebieten sicherlich hergeben würde. Neben den hohen Investitionskosten sind die derzeit gültigen Vergütungssätze im Vergleich zur Langzeitpflege unrentabel. Daher bekräftigen wir die Forderung in unserem Antrag, dass die Vergütungssätze für Kurzzeitpflege deutlich verbessert werden.

Diese Vergütung sollte am besten sogar höher als die der Langzeitpflege sein, um Fehlanreize zur dauerhaften stationären Aufnahme zu senken. Insbesondere die CDU- und SPD-Kolleginnen und –Kollegen bitte ich hier, auf ihre Parteifreunde im Bundestag und Bundesregierung hinzuwirken, diese gemeinsame Forderung umzusetzen. Wie wir aus den beiden vergangenen Landtagsdebatten zur Kurzzeitpflege bereits wissen, gibt es schließlich dazu auch ein Bekenntnis der CDU-SPD-Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, auf Seite 96 und 97. Die GroKo auf Bundesebene will nach eigenen Worten ‚die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Lösung sicherstellen‘.

Durch die bisher fehlende betriebswirtschaftliche Rentabilität von Kurzzeitpflegeeinrichtungen wurden auch Investitionen zur Errichtung solitärer Stationen gescheut. Es ist daher auch keinem Betreiber vorzuwerfen, unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen bisher zögerlich mit dem Ausweiten von Kurzzeitpflegeplätzen gewesen zu sein. Mit dem gemeinsamen Nachtragshaushalt stellen wir landesseitig nun zehn Millionen Euro dafür als Anschubinvestition zur Verfügung. Eine wirklich gute Sache, die hoffentlich auch zügig in den Bau entsprechender Angebote münden wird. Ein weiterer Punkt, den ich gerne aufgreifen möchte, ist einer, der vermeintlich eher als Kleinigkeit gelesen wird, der aber für die Betroffenen viel Erleichterung bringen kann. Nämlich die Erstellung eines digitalen Portals – möglichst mit Echtdaten, wo in welchem Umkreis freie Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen.

Der Bedarf, schnellstmöglich solch einen Platz zu finden, kommt häufig zum ungünstigen Zeitpunkt, wenn z.B. die Sprechzeiten des Pflegestützpunktes schon vorüber sind, am Abend, übers Wochenende oder über Feiertage. Für die Betroffenen selbst und insbesondere auch deren Angehörige wäre es ein großer Vorteil, solch eine schnelle Möglichkeit zum Ausfindigmachen eines freien Platzes zu haben. Aus Schleswig-Holstein sind die letzten Jahre mehrere gute Initiativen zur Pflegepolitik Richtung Bundesebene auf den Weg gebracht worden. Ich würde mich freuen, wenn auch dieses Mal ein breites Votum der Landesregierung mitgegeben wird, damit unsere erbetenen Forderungen zum Wohle der Pflegebedürftigen und auch deren Angehörigen und nicht zuletzt der Pflegekräfte Gehör finden und umgesetzt werden.“