Anlässlich der heutigen Berichterstattung zur wirtschaftlichen Situation der Kliniken im Land aufgrund der Coronavirus Pandemie erklärt der gesund- heitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die wirtschaftliche Situation unserer Kliniken im Land muss gesichert werden. Die Erhöhung der intensivmedizinischen Kapazitäten, aber auch Erlösausfälle durch Verzicht auf planbare Eingriffe belasten unsere Krankenhäuser schwer. Deshalb fordern wir Freie Demokraten den Bundesgesundheitsminister auf, endlich tätig zu werden und nicht nur den Zeitraum für die Inanspruchnahme von Ausgleichszahlungen an anspruchsberechtigte Kliniken bis zum 11. April 2021 zu verlängern, sondern vor allem den Kreis der anspruchsberechtigten Kliniken entsprechend dem tatsächlichen Pandemiebedarf anzupassen.
Schon heute zeichnen sich Monat für Monat hohe Millionenausfälle bei unseren Kliniken im Land ab. Wollen wir also einen Kahlschlag in unserer Gesundheitsversorgung verhindern, muss in Berlin gehandelt werden. Wir mahnen zu einer zügigen Anpassung der durch das Bundesgesundheitsministerium angedachten Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Konkret fordern wir, beim Ausgleich von coronabedingten Einnahmeausfällen die Grenze des Inzidenzwertes von 70 auf 35 abzusenken, analog der MPK-Beschlüsse. Gleichzeitig sollte der Grenzwert der Inzidenz nicht mehr auf Kreissondern auf Landesebene betrachtet werden. Außerdem sollte der Anteil der freigehaltenen Intensivbettkapazitäten nicht mehr abgestuft betrachtet, sondern einheitlich auf 25 Prozent festgelegt werden. Zudem sollen zukünftig die Länder die Möglichkeit erhalten, Krankenhäuser, die für die Versorgung in der Pandemie unverzichtbar sind, auch für einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu benennen.“