Tiertransporte

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Dennys Bornhöft zu TOP 17 „Tiertransporte“

Wir alle wollen keine leidvollen Tiertransporte. Keiner hier im Haus will, dass Rinder auf endlosen Fahrten, ohne Pause, ohne Wasser, in sengender Hitze oder in klirrender Kälte gequält werden. Dagegen stehen auch gesetzliche Regelungen. Jedoch: Tiertransporte können trotz aller schützenden Vorschriften mit Leid verbunden sein. Das will keiner. Das wollen auch die Rinderexporteure nicht. Brutalität und Quälerei kann und darf kein Geschäftsmodell sein. Unsere Landesregierung setzt sich für bessere Rahmenbedingungen für Tierexporte in Drittländer ein. Wir brauchen dazu allerdings auch eine aktive Bundesregierung und wir brauchen einen effektiven europäischen Einsatz sowie internationale Verständigungen.

Der Umweltausschuss hat sich erst letztes Jahr umfassend zu dem Thema Tierexporte in Drittländer und über die Bedingungen auf den Transportrouten beraten. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene in der Agrarministerkonferenz für bessere Transportbedingungen ein. Unser gemeinsames Ziel: Die Strapazen der Tiere so gut es geht zu minimieren. Das Anliegen des SSW, für einen besseren Tierschutz auch außerhalb der Grenzen der EU zu streiten, unterstützen wir. Dieses Ziel teilt die FDP, auch auf bundes- und auf europäischer Ebene. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings gehen zum Teil jedoch an der Realität unserer Landwirte vorbei.

Lassen Sie mich dies an einem einfachen Beispiel zeigen: Der Begrenzung der Transportzeit auf nationaler Ebene auf vier Stunden in Kombination mit dem Grundsatz der Schlachtung der Tiere am nächstgelegenen Schlachthof. Die Forderung ist allein schon angesichts der wachsenden Distanzen zwischen Haltungsbetrieb und Schlachthof schlicht nicht umsetzbar. Ein Hähnchenmäster aus Schleswig-Flensburg muss seine Tiere zum Schlachten nach Lohne oder Vietze in Niedersachsen bringen. Das sind fix 4,5 Stunden Fahrtzeit. Obwohl dies der nächstgelegene Schlachthof ist. Und das ohne Stau oder irgendwelche Zwischenfälle. Die Forderung des SSW ist unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung schlicht nicht praktikabel. Die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen, liegt im Eigeninteresse des Landwirts, denn auf der Fahrt verlieren die Tiere an Gewicht. Viele Schlachthöfe verarbeiten aber nur Mastvieh bestimmter Größen. Oft ist also der nächstgelegene Schlachthof gar nicht geeignet. Deutschland hat mit die härtesten Tierschutzregelungen der Welt. Eine immer weitere Verschärfung führt aber dazu, dass Landwirte hier nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, weil sie nicht mehr wettbewerbsfähig im Vergleich zu Produzenten im Ausland sind.

Wir müssen bei allen Maßnahmen auch darauf achten, dass diese nicht dazu führen, dass Tiere statt bei uns, immer mehr im Ausland unter schlechteren Bedingungen und weniger Tierschutz aufgezogen werden. Eine nationale Strategie für noch mehr Tierschutz führt also im Zweifel nicht immer zu dem gewünschten besseren Tierschutz. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die tiertransportrechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 überarbeitet werden. Um sicherzustellen, dass diese Regeln bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden. Insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet. Wenn diese Standards nicht eingehalten werden, dann sollte der Export verboten werden. Aber nur dann.

Eventuelle Verstöße gegen die internationalen Vereinbarungen müssen auf- gedeckt, nachgewiesen und bestraft werden. Auch die Agrarminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, verstärkt auf den Tierschutz in Drittländern zu achten. Aber pauschal alle Akteure über einen Kamm zu scheren und die Bundesregierung aufzufordern, Handelsverträge einseitig aufzukündigen, so wie es der SSW-Antrag fordert, ist auch nicht das korrekte, abgestimmte Vorgehen. Was wir brauchen ist Folgendes: Ein System für eine digitale Transportkontrolle. Eine Datenbank mit Informationen zu Transportrouten und Versorgungsstationen in Nicht-EU-Ländern. Stellen wir nicht alle Landwirte und Tiertransporte unter Generalverdacht, sondern lassen Sie uns mit smarter Technologie daran arbeiten, dass die schwarzen Schafe, diejenigen, die Tiere qualvoll hinter den Grenzen auf ihre Schlachtung warten lassen, in Zukunft keine Tiere mehr transportieren dürfen. Denn Quälerei ist kein Geschäftsmodell und gehört konsequent stillgelegt.