Ein Landes-Krankenhausgesetz für Schleswig-Holstein

Veröffentlicht in: PM Dennys Bornhöft MdL | 0

Anlässlich der Zustimmung im heutigen Sozialausschuss zum Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen zum Entwurf eines Landeskrankenhausgesetzes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Mit der Zustimmung zum Änderungsantrag der Jamaika-Fraktionen zum Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein macht der Sozialausschuss den Weg dafür frei, den Gesetzesentwurf in die abschließende parlamentarische Befassung im Dezember-Plenum zu geben. Das Landeskrankenhausgesetz wird mit seinem Inkrafttreten das Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 12. Dezember 1986 ablösen, welches mittlerweile novellierungsbedürftig geworden ist. Zudem wurden Änderungen aufgrund aktueller gerichtlicher Urteile sowie europa- und bundesrechtlicher Vorgaben notwendig.

Herausgekommen ist nunmehr ein Landesgesetz, welches nicht nur die medizinische Versorgungssicherheit im Lande maßgeblich verbessen und sichern wird. Auch der Patientenschutz, Regelungen zum Datenschutz, eine Aufgabenteilung zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten einerseits und dem Land anderseits bei der Krankenhausinvestitionsförderung wurden neben weiteren zukunftsweisenden Regelungen umgesetzt.

Ich danke den Mitgliedern des Sozialausschusses, welche dieses Gesetz sowie die heute beschlossenen Änderungen unterstützt haben.“